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Hund im Backofen - was ist zu tun?


„Hund im Backofen“

Wenn ein Hund im Auto in akuter Not ist, kann sein Leben von der richtigen Reaktion abhängen. Feuerwehr oder die Polizei dürfen in solchen Situationen in jedem Fall eingreifen. Aber auch verantwortungsbewusste Mitmenschen sind ausdrücklich aufgefordert, sich für das Leben des Tieres einzusetzen.

Für das Verhalten in einem solchen Ernstfall gibt die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Tipps:

   Steht das Auto auf einem Supermarktparkplatz o. ä., lassen Sie den Halter ausrufen.

   Rufen Sie die Polizei oder die Feuerwehr.

   Notieren Sie sich alle wichtigen Daten: Datum, Ort, Uhrzeit, Automarke, Farbe und Kennzeichen des Wagens.

   Dokumentieren Sie den Vorfall mit Fotos, wenn das möglich ist.

   Suchen Sie Zeugen, die die Geschehnisse bestätigen können, und notieren Sie sich deren Telefonnummer und Anschrift.

   Erstatten Sie zur Sicherheit Strafanzeige wegen Tierquälerei.

Wenn die Situation objektiv für den Hund lebensbedrohlich und so eilig ist, dass Sie nicht länger auf Polizei oder Feuerwehr warten können, dürfen Sie den Hund selbst befreien. Dabei gilt es jedoch, äußerste Vorsicht walten zu lassen. Denn: Um das Tier zu befreien, ist es unumgänglich, fremdes Eigentum zu beschädigen. Darum ist es ratsam, dem Wagen so wenig Schaden wie möglich zuzufügen und weder Front- noch Heckscheibe, sondern besser ein Seitenfenster einzuschlagen.

Rechnen Sie jedoch damit, dass es dazu kommen kann, dass Fahrzeughalter Strafanzeige gegen Sie wegen Sachbeschädigung erstatten wird. In diesem Fall können sich Betroffene auf den rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB berufen. Umso wichtiger ist es, Zeugen für den Vorfall zu haben und die Polizei zu verständigen. Telefonnummer und Anschrift der Zeugen sind wichtig.

Die entstandenen Kosten eines notwendigen Polizei- oder Feuerwehreinsatzes hat nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (AZ 12 A 10619/05) vom 25.08.2005 der Hundehalter zu tragen.

 

Was tun bei einem Hitzschlag?

 

Wenn der überhitzte Hund aus dem Auto befreit worden ist, benötigt er medizinische Versorgung. Was jetzt zu tun ist: Das Wichtigste ist, das Tier zunächst in den Schatten zu bringen und es vorsichtig für mindestens 30 Minuten abzukühlen. Beginnen Sie zum Beispiel mit nasskalten Umschlägen und arbeiten Sie sich von den Pfoten über die Beine, das Hinterteil, und den Rücken bis zum Nacken hoch. Das Wichtigste ist hierbei eine langsame Abkühlung. Keinesfalls darf das Tier mit eiskaltem Wasser übergossen werden. Danach muss zeitnah der Transport in einem gekühlten Auto zum Tierarzt erfolgen. Eine weitere Hitzebelastung sollte unbedingt vermieden werden. In der Tierarztpraxis sollte man sich sicherheitshalber anmelden, damit auch ein Tierarzt vor Ort und einsatzbereit ist, um das Tier entsprechend notfallmäßig behandeln zu können. Die Behandlung beim Arzt besteht aus Infusionen, Medikamenten und eventuell auch Sauerstoffzufuhr.

 

Telefon Tierarzt Dr. Senger: 089/418 755 70 (bei geschlossener Praxis wird dort eine Notfall Handynummer angesagt)

Telefon Tierklinik Ismaning: 089 54045640

  

Entnommen von TASSO-Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e.V.
Otto-Volger-Str. 15, 65843 Sulzbach/Ts. Deutschland Tel.: +49 (0) 61 90 / 93 73 00

 

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